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Formel für die Berechnung der Mahngebühren

Formel für die Berechnung der Mahngebühren

Die Mahngebühren werden anhand der folgenden Gleichung berechnet:

  • Überfälligkeit in Tagen x fälliger Saldo x Zinssatz/365

Angenommen, Sie erstellen am 1. April eine Kundenrechnung über EUR 100,00 für einen Kunden, mit dem Sie die Zahlungsbedingung Netto 30 Tg vereinbart haben. Der Zinssatz für Mahnungen beträgt 11,00 %. Wenn der Kunde bis zum 1. Juni nicht bezahlt, werden im Programm die Zinsen für den ursprünglichen überfälligen Betrag berechnet. Aus der oben genannten Formel ergeben sich Mahngebühren in Höhe von EUR 0,93.