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Innergemeinschaftliche Rechnungen

Innergemeinschaftliche Rechnungen

Lieferungen / Leistungen / Dreiecksgeschäfte

Für die sog. innergemeinschaftliche Warenbewegungen (Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU) müssen Sie das Formular Zusammenfassende Meldung abgeben.

Für die Übertragung Ihrer Umsätze in das Formular sind einige Voraussetzungen zu beachten:

Voraussetzungen für die Übertragung in die Zusammenfassende Meldung.

Konten für die EU-Warenbewegungen

Achten sie darauf die richtigen Konten bei den Artikeln zu hinterlegen, je nach Art der Umsätze: es stehen verschiedene Konten zur Verfügung für Lieferungen, Leistungen oder Dreiecksgeschäfte.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und Ihre Rechnungen erstellt, werden die Umsätze automatisch in das Formular übertragen.

Formular Zusammenfassende Meldung und Bericht

Da die Übertragungskriterien in das Formular Zusammenfassende Meldung von denen des Berichts Zusammenfassende Meldung abweichen, kann es zu Ergebnisdifferenzen zwischen Formular und Bericht kommen.