Voraussetzungen Datev-Export
Mit dem DATEV-Export können Sie Ihre Daten an Ihrem Steuerberater weiterleiten. Zusätzlich zu dem Export werden oft Berichte benötigt wie Summen- und Saldenliste, Journal und Kontenblatt.
Diese Berichte finden Sie unter den Steuerberaterfunktionen.
Export-Voraussetzungen
Bevor Sie einen DATEV-Export durchführen, vergewissern Sie sich, dass folgende Voraussetzungen erfüllt worden sind:
Sie haben beim Neuanlegen Ihrer Firmendatei die Soll-Besteuerung* (Besteuerung bei Rechnungslegung) gewählt.
Ihre Kunden und Lieferanten haben Debitoren-bzw. Kreditorennummern. Die DATEV-Nummer für Kunden (Debitorennummer) ist i.d.R. 5-stellig von 10000 bis 69999.
Die DATEV-Nummer für Lieferanten (Kreditorennummer) ist i.d.R.5-stellig von 70000 bis 99999. Stellen Sie die Nummernkreise im Menü Firma Einstellungen
Nummernkreise auf der Registerkarte Firmeneinstellung ein.
Um einen erfolgreichen DATEV-Export zu gewährleisten, müssen alle Konten eine DATEV-Kontonummer verfügen. büro easy liefert Ihnen Standardkonten mit Nummern, die von DATEV gelesen werden können. Wenn Sie neue Konten ohne Nummer erstellt und verwendet haben, werden diese Konten (rot markiert) in einer Tabelle aufgeführt. Vor dem DATEV-Export erscheint diese Zuordnungstabelle, um Ihnen die Eingabe von Nummern zu ermöglichen. Sie können die Tabelle jederzeit aufrufen, in dem Sie den DATEV-Export Assistenten aufrufen und auf die Schaltfläche Konten zuordnen klicken.
Mwst-Senkung: im Rahmen der MwSt-Senkung können zusätzliche Kontonummern ebenfalls hier eingetragen werden.
Festschreibenkennzeichen: der Wert für das sog. Festschreibenkennzeichen wird automatisch mit exportiert.

Für den DATEV-Import zugelassene Zeichen in dem Belegnummernfeld:
Ziffern: 0123....9
Großbuchstaben: ABC...Z
Kleinbuchstaben: abc...z
Sonderzeichen: $ & % * + - /
Alle anderen Zeichen sind nicht erlaubt, inklusive Leerzeichen, Umlaute, Interpunktionszeichen Punkt, Komma, Semikolon und Doppelpunkt.