DATEV-Export und MwSt-Senkung
Voraussetzungen für eine Kontenzuordnung:
Sie buchen im Zeitraum der MwSt-Senkung mit 19%/7% auf sog. DATEV-automatik-Konten.
Sie geben Ihre Buchungen per DATEV-Export Ihrem Steuerberater weiter.
In diesem Fall wird das Programm Sie automatisch dazu auffordern die gebuchten Konten zu ersetzen. Grund hierfür ist, dass sowohl Buchungen mit 19% und 16% bzw. 7% und 5% auf dasselbe Konto gebucht werden und DATEV in diesem Zeitraum nur 16% und 5% berücksichtigt.
Konten, die eine Zuordnung für die MwSt-Senkung benötigen, werden rot markiert.

Ihr Einnahmenkonto für 19% (in der Regel 8400 für den Kontenrahmen SKR03 und 4400 für SKR04) rechnet automatisch vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 16% Umsatzsteuer beim Import in DATEV.
Da Sie aber mit 19% buchen, benötigen Sie ein anderes Konto. Dieses Konto erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater und tragen ihn in die Tabelle Kontenzuordnung in der Spalte MwSt-Senkung.
Die vom Programm vorgeschlagene Konten sind geeignete DATEV-kompatible Konten und sollen nicht geändert werden.
FAQ
Klicken Sie auf Kontenzuordnung - FAQ, um mehr Informationen zu diesem Thema zu erhalten.