Allgemein
Nach der Auswahl der linearen oder der degressiven Festwert-AfA wird diese Seite angezeigt.
Hier erfassen Sie den Anhaltewert . Dieser beträgt 40 bis 50 % der AHK und ist erreicht, wenn für den Festwert die Summe der Abschreibungen und der Abgänge in etwa der Summe der Zugänge entspricht.
Laut § 240 Abs. 3 HGB müssen Sie für die Festwerte alle 3 Jahre eine Inventur durchführen. Wird der Festwert auch für die Steuerbilanz gebildet, besteht die Pflicht zu der Bestandsaufnahme laut EStR 2012, R 5.4 Abs. 3 alle 3 und spätestens 5 Jahren. Für das Ergebnis der Inventur genügt eine einfache Übersicht.
Die Bestandteile des Festwerts werden in dem Anlagespiegel nicht ausgewiesen und sind "andere" Inventarnummern. Die Erfassung erfolgt auf der Seite Bestandteile Festwert. Die Optionen für die Eingabe der Bestandteile bestimmen Sie hier.
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