AfA-Tabellen
Für die Übernahme der steuerrechtlichen Nutzungsdauer des gesuchten Anlageguts müssen Sie zuerst die AfA-Tabelle bestimmen, ob die Übernahme aus den allgemeinen und den branchenspezifischen AfA-Tabellen erfolgen soll.
Ab dem 01.01.2001 gelten für die allgemein verwendbaren Anlagegüter und in einigen Branchen neue Nutzungsdauern. Deshalb werden die AfA-Tabellen in Abhängigkeit vom AHK-Datum aufgerufen. Für die Wirtschaftsgüter mit AHK-Datum bis zum 31.12.2000 erhalten Sie die alten, bei einem AHK-Datum ab dem 01.01.2001 die neue AfA-Tabellen in der Auswahl.
Der Gesetzgeber hat nicht alle branchenspezifischen AfA-Tabellen aktualisiert. Deshalb sind viele branchenspezifische AfA-Tabellen sowohl für die Zeiträume bis zum 31.12.2000 als auch ab dem 01.01.2001 hinterlegt.
Die in den AfA-Tabellen angegebenen Nutzungsdauern sind branchengebunden. Sind Wirtschaftsgüter sowohl in der allgemein verwendbaren als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt die Nutzungsdauer der Branchentabelle. Die Nutzungsdauern der Allgemeinen Tabelle können Sie für alle Anlagegüter verwenden, die nicht in den Branchentabellen aufgelistet sind.
In der ausgewählten AfA-Tabelle werden die Wirtschaftsgüter alphabetisch nach der Bezeichnung sortiert. Die laufende Nummer aus den Original-Tabellen wird in der Eingabe- und Suchmaske nicht berücksichtigt.
Übernahme der Nutzungsdauer
In der ausgewählten AfA-Tabelle klicken Sie mit der Maus auf ein beliebiges Anlagegut. Danach können Sie mit der Laufleiste das gewünschte Anlagegut suchen oder im Eingabefeld über der Auswahlliste die ersten zwei Buchstaben der Bezeichnung des Anlageguts eingeben.
Sind in einer AfA-Tabelle mehrere Anlagegüter mit der gleichen Bezeichnung vorhanden, ist zusätzlich die Abteilungsbezeichnung aus der AfA-Tabelle aufgeführt.
Haben Sie das Anlagegut gefunden, übernehmen Sie die Nutzungsdauer über die Schaltfläche OK oder einen Doppelklick mit der linken Maustaste.
Sonderfälle
Die AfA nach Prozentsätzen, die Nutzungsdauer in Monaten, die Festwertabschreibung und die schichtbezogene AfA gehören nicht zum Leistungsumfang der Anlagenverwaltung. Dies müssen Sie in den AfA-Tabellen berücksichtigen, wenn sich die Nutzungsdauern auf diese AfA-Arten beziehen.
Eine Nutzungsdauer, die nicht in ganzen Jahren angegeben ist (wie bei den Legehennen in der Landwirtschaft), wird nach der Übernahme aus der AfA-Tabelle nicht gespeichert. Für diese Wirtschaftsgüter müssen Sie die jährliche AfA manuell berechnen.
Gebäude
Die Nutzungsdauern für Gebäude-AfA können Sie nicht mit den AfA-Tabellen verwalten. Die Gebäude-AfA der branchenspezifischen AfA-Tabellen müssen Sie unter Verwaltung
Gebäude-AfA als eine neue AfA-Art erfassen. Danach ist die Zuordnung in den Anlagegruppen mit der Eigenschaft abnutzbar als Gebäude-AfA möglich.
Aktuelles
In den AfA-Tabellen ab dem 01.01.2001 hat der Gesetzgeber die Abschreibung nach Prozentsätzen nicht mehr hinterlegt. Deshalb sind in diesen Tabellen nur Nutzungsdauern ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Nutzungsdauer
Die AfA-Tabellen sind eine steuerrechtliche Vorgabe. Wegen der umgekehrten Maßgeblichkeit galten diese bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2009 auch im Handelsrecht. In den ab dem 01.01.2010 beginnenden Wirtschaftsjahren gibt es die umgekehrte Maßgeblichkeit nicht mehr. Für die Handelsbilanz kann die Nutzungsdauer von der steuerrechtlichen Vorgabe abweichen. Die AfA-Tabellen sind eine Orientierungshilfe. Kein Muss.
Kapitelverzeichnis
