Beispiele
Ein Anlagegut wurde in einem jahrgangsspezifischen Sammelposten erfasst. Die Anlagegruppe hat die Eigenschaft abnutzbar und beweglich. Die AfA-Art ist Sammelposten. Aus diesen beiden Angaben und dem AHK-Datum ermittelt die Anlagenverwaltung die Zeile in der Anlage AVEÜR für das ausgewählte Jahr. Für jeden jahrgangsspezifischen Sammelposten gibt es eine bestimmte Zeile in der Anlage AVEÜR. Somit ist die Zuordnung eindeutig. Die Seite EÜR-Position wird nicht angezeigt. Die Zuordnung wird automatisch gespeichert.
Der jahrgangsspezifische Sammelposten ist aufgelöst und wird in der Anlage AVEÜR nicht mehr ausgewertet. In diesem Fall wird die Seite EÜR-Position nicht angezeigt und dem Anlagegut wird automatisch der Status keine Auswertung in der Anlage AVEÜR zugewiesen.
Die Geleisteten Anzahlungen, die Anlagen im Bau, der Sofortabzug und die GWG werden in der Anlage AVEÜR nicht ausgewertet. Deshalb ermittelt die Anlagenverwaltung keine Auswertung in der Anlage AVEÜR.
Die beweglichen Wirtschaftsgüter werden in den Zeilen für die Kraftfahrzeuge, die Büroausstattung und die Anderen ausgewertet. In den Anlagengruppen für die abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter werden auch die Außenanlagen, Mietereinbauten erfasst. Die anderen unbeweglichen Anlagegüter werden in der Zeile Andere (z.B. grundstücksgleiche Rechte) dargestellt.
Mittels der Eigenschaft der Anlagegruppe und der AfA-Art kann die Anlagenverwaltung die möglichen Zuordnungen ermitteln. Welche Zeile richtig ist, weiß die Anlagenverwaltung nicht. Deshalb wird die Seite EÜR-Position angezeigt. Die richtige Zeile müssen Sie auswählen.
Kapitelverzeichnis
