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Seite Stammwerte

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01

Zuerst geben Sie die Anschaffungs-/Herstellkosten (AHK) ein, anschließend das Anschaffungsdatum (AHK-Datum). Das früheste mögliche AHK-Datum ist der 01.01.1949. Liegt das tatsächliche AHK-Datum vor diesem Stichtag, geben Sie trotzdem den 01.01.1949 ein und vermerken in den Zusatzangaben die besonderen Umstände.

02

Für die Übernahme der bestehenden Anlagegüter markieren Sie den Eintrag Bereits bestehendes Wirtschaftsgut.

Den Übernahmewert können Sie dem Anlage-spiegel des Vorjahres entnehmen. Das Übernahmedatum ist der erste Tag des gewählten Wirtschaftsjahres

03

Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern müssen Sie die Bemessungsgrundlage angeben, wenn vor der Übernahme eine Sonder-AfA, eine außerordentliche AfA oder eine Teilwert-AfA für das Gebäude beansprucht wurde. In diesen Fällen sind die AHK nicht mehr die Bemessungsgrundlage.

04

Danach legen Sie fest, ob es sich um ein neu erworbenes oder um ein bestehendes Wirtschaftsgut handelt.