Seite Stammwerte

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01 |
Zuerst geben Sie die Anschaffungs-/Herstellkosten (AHK) ein, anschließend das Anschaffungsdatum (AHK-Datum). Das früheste mögliche AHK-Datum ist der 01.01.1949. Liegt das tatsächliche AHK-Datum vor diesem Stichtag, geben Sie trotzdem den 01.01.1949 ein und vermerken in den Zusatzangaben die besonderen Umstände. |
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02 |
Für die Übernahme der bestehenden Anlagegüter markieren Sie den Eintrag Bereits bestehendes Wirtschaftsgut. Den Übernahmewert können Sie dem Anlage-spiegel des Vorjahres entnehmen. Das Übernahmedatum ist der erste Tag des gewählten Wirtschaftsjahres |
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03 |
Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern müssen Sie die Bemessungsgrundlage angeben, wenn vor der Übernahme eine Sonder-AfA, eine außerordentliche AfA oder eine Teilwert-AfA für das Gebäude beansprucht wurde. In diesen Fällen sind die AHK nicht mehr die Bemessungsgrundlage. |
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04 |
Danach legen Sie fest, ob es sich um ein neu erworbenes oder um ein bestehendes Wirtschaftsgut handelt. |
Kapitelverzeichnis
