Abgleich rückgängig machen
Je nach Arbeitsvorgang stehen Ihnen für das ‚Rückgängig machen‘ verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Nicht gespeicherten Abgleich rückgängig machen
Wenn Sie über mehrere Online-Konten verfügen, bitte beachten Sie, dass das Rückgängigmachen sich ausschließlich auf die angezeigte Registerkarte bezieht.
Wenn Sie feststellen, dass Sie falsche Buchungen abgeglichen, aber noch nicht gespeichert haben, können Sie den Abgleich mit Hilfe dieser Schaltfläche wieder rückgängig machen.
Markieren Sie dazu die abgeglichene Buchung in der obigen Tabelle, büro easy plus findet die entsprechende Buchung im untenstehenden Register automatisch. Klicken Sie anschließend auf Rückgängig.
Alle Abgleichvorgänge einer Arbeitssession rückgängig machen:
Um alle Abgleichvorgänge, die Sie während Ihrer Arbeitssession vorgenommen haben, rückgängig zu machen, klicken Sie auf Abbrechen.
Wenn der Abgleich in einer früheren Arbeitssitzung bereits vorgenommen und gespeichert wurde, siehe Gespeicherter Abgleich rückgängig machen.
Gespeicherten Abgleich rückgängig machen
Klicken Sie in der Bank Info auf Rückgängig und OK um den Status abgeglichen aufzuheben.
Wenn die Buchung mit mehreren Online-Buchungen abgeglichen wurde, müssen Sie diese einzeln rückgängig machen. Dazu verwenden Sie die Vor- und Zurückpfeile, jeweils den Befehl Rückgängig und klicken auf OK um die Info zu schließen und das Aufhebens des Abgleichs zu speichern.
Auswirkungen
Die online-Buchung(en) erscheint/(en) wieder in der oberen Hälfte des Abgleich-Dialogs und steht/(en) damit für den Abgleich wieder zur Verfügung.
Die Markierungen in Form von Blitzen werden entfernt.
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