Impressum

 

Innergemeinschaftlicher Erwerb buchen

Innergemeinschaftlicher Erwerb buchen

Lieferantenrechnung und Steuerbuchungen werden separat erstellt.

Der innergemeinschaftliche Erwerb wird so erfasst:

  1. Die Lieferantenrechnung wird OHNE Steuer eingegeben.

  1. Es werden 2 zusätzliche Steuerbuchungen vom Programm erstellt.

Voraussetzungen für eine EU-Lieferantenrechnung sind:

  • Für die Rechnung ist die ID-Nr. (Identifikationsnummer) des Lieferanten vorhanden und die Option EU-Warenbewegungen beim Lieferanten aktiviert.

  • Für die Steuerbuchungen ist im Kontenrahmen Ihrer Firma ein geeignetes Transitkonto vorhanden und in der Liste der MwSt-Schlüssel ein Steuerschlüssel für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

Die automatische Verbuchung der Steuer im Hintergrund

Nachdem Sie die Rechnung ohne Steuer erfasst haben, klicken Sie auf Steuer zu EU-Einkauf.

Es erscheint der Dialog Steuer zu EU-Einkauf buchen, damit Sie den Steuerschlüssel und Transitkonto überprüfen und ggf. ändern oder anlegen können.

Beim Klicken auf OK werden die 2 Steuerbuchungen als Journalbuchungen erstellt und die Rechnung gespeichert.

Wenn Sie eine Belegnummer für die Rechnung eingegeben haben, wird diese automatisch in die jeweiligen Belegnummern der Steuerbuchungen übertragen.

 

Die Belegnummer Ihrer Lieferantenrechnung ist 2021-EU1. (Nettobetrag: 100,00 EUR – Artikel wurde mit 19% angelegt).

  • Umsatzsteuerbuchung

Die Belegnummer der Umsatzsteuerbuchung wird sein: UST-JB 2021-EU1. Steuerbetrag: 19,00 EUR – Einstellung Umsatzsteuer.

  • Vorsteuerbuchung

Die Belegnummer der Vorsteuerbuchung wird sein: VST-JB 2021-EU1. Steuerbetrag: 19,00 EUR – Einstellung Vorsteuer.

Die Einträge in die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Der Steuerschlüssel, zum Beispiel für 19%, und die 2 automatisch erstellten Steuerbuchungen bewirken die Einträge in die Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Feldern 89 und 61 (innergemeinschaftliche Erwerbe).

Transitkonto anlegen

  1. Klicken Sie auf Firma Kontenrahmen.

  1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Liste und auf Neu.

  1. Wählen Sie:

  • Typ: Sonstiges Umlaufvermögen

  • Zuordnung Soll-Besteuerung: Forderungen und sonstige Vermögengegenstände

  • Zuordnung EÜR: nicht relevant

  1. Klicken Sie auf OK.

EU-Steuerschlüssel für innergemeinschaftlichen Erwerb anlegen

Um einen Steuerschlüssel für den innergemeinschaftlichen Erwerb mit 19% anzulegen:

  1. Klicken Sie auf Firma Listen Liste der MwSt-Schlüssel.

  1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Liste und auf Neu.

  1. Geben Sie einen eindeutigen Namen ein.

  1. Im Feld Satz geben Sie 19 ein.

  1. Geben Sie eine eindeutige Beschreibung ein.

  1. Bei Zunahme der Umsatzsteuerschuld wählen Sie Steuerpfl. Innerg. Erwerbe zum Steuersatz 19% (89) ab 2007 – (95) bis 2006.

  1. Bei Abnahme der Umsatzsteuerschuld wählen Sie Vorsteuerbeträge aus dem innergemein. Erwerb von Gegenst. (61).

  1. Klicken Sie auf OK.