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Unterjährig

Unterjährig

Vom ersten Monat an erfolgte die Übergabe der Buchungsliste für die Zu- und Abgänge sowie die AfA in die Finanzbuchhaltung.

Im November wird das Wahlrecht geändert. Die Inventarnummern mit den für das neue Wahlrecht unzulässigen AfA-Arten werden gelöscht.

Für die gelöschten Inventarnummern erzeugt die Lexware anlagenverwaltung pro keine Korrekturbuchungen. Diese müssen Sie in der Finanzbuchhaltung erfassen.

 

Nach der Änderung des Wahlrechts müssen Sie die gelöschten Inventarnummern nach erfassen. Hat eine dieser Inventarnummern das AHK-Datum in einem bereits exportierten Monat, gilt diese AfA-Berechnung:

  1. Für die Monate Januar bis Oktober wurde die monatliche Buchungsliste exportiert. Das Wahlrecht wird geändert.

  1. Für die gelöschte Inventarnummer stornieren Sie in der Finanzbuchhaltung die bereits exportierte AfA. In der Anlagenverwaltung werden die bereits exportierten Monate Januar bis Oktober nicht zurückgesetzt.

  1. Im neuen Wahlrecht wird die Inventarnummer mit AHK-Datum 03.03. und AHK in Höhe von 360 EUR nach erfasst.

  1. Im Wahlrecht GWG werden die AHK von 360 EUR durch die zwei noch nicht exportierten Monate dividiert. Für den November und Dezember ergibt das eine monatliche AfA in Höhe von 180 EUR.

  1. Im Wahlrecht Sammelposten werden die AHK von 360 EUR durch fünf Jahre dividiert. Bei 360 EUR ergibt das eine Jahres-AfA in Höhe von 72 EUR. Die 72 EUR werden wiederum durch die zwei noch nicht exportierten Monate dividiert. Für November und Dezember werden jeweils 36 EUR monatliche AfA berechnet.