Das Wahlrecht und die Buchungsliste
Das Wahlrecht und die Buchungsliste
In der Anlagenverwaltung können Sie die AfA-Buchungsliste und die Buchungssätze für die Zu- und Abgänge monatlich, für das ganze Jahr oder in der 13. / 14. Periode in die Finanzbuchhaltung übergeben.
Werden die AfA-Buchungen monatlich exportiert oder übertragen, wird in dem Jahr des Zugangs die AfA auf die offenen Monate verteilt. Anschließend erfasste Bewegungen können diese Verteilung ändern. Werden die Buchungen einmalig für das Jahr übergeben, ermittelt Anlagenverwaltung die Jahres-AfA nach den Bewegungen und übergibt diesen AfA-Betrag.
Der Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts wirkt sich auf die Berechnungen in der AfA-Buchungsliste aus.
