Allgemein
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Für die sog. innergemeinschaftliche Warenbewegungen (Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU) müssen Sie das Formular Zusammenfassende Meldung abgeben.
Wie Sie Ihre Kunden und Artikel anlegen, erfahren Sie unter Voraussetzungen für EU-Warenbewegung.