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Wie Sie eine Rechnungskorrektur eingeben, hängt davon ab, ob eine vorhandene offene Lieferantenrechnung mit der Rechnungskorrektur verrechnet werden kann, dies wäre eine verrechenbare Rechnungskorrektur.

Ist dies nicht der Fall, handelt es sich i.d.R. um eine Rückerstattung, die direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Wie Sie eine verrechenbare oder nicht verrechenbare Rechnungskorrektur erfassen, entnehmen Sie der Hilfe-Themen über Rechnungskorrekturen Verrechenbar gegen Rechnung und Nicht verrechenbar.