Allgemein
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Die Einnahmen-/Überschussrechnung (auch als Gewinnermittlung bezeichnet) bedeutet, dass nur die Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt werden; Bestände und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Einnahmen-/Überschussrechnung recht ungenau; sie kann jedoch angewendet werden, wenn das Führen von Büchern und die regelmäßige Erstellung von Geschäftsabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise bei Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern.