Impressum

 

Angaben Fahrzeug

Angaben Fahrzeug
  • Berechnungsmethode

Sie haben die Möglichkeit zwischen 1%-Regelung (ohne Fahrtenbuchnachweis) oder Nachweis anhand eines Fahrtenbuchs zu wählen. Für E-Bikes, die keine Kraftfahrzeuge sind, ist nur die 1%-Regelung relevant.

  • Fahrzeugart
    Wählen Sie die Fahrzeugart: PKW, Elektro-/Hybrid-Kfz oder E-Bike (kein Kfz). Für ein E-Bike, das als Kfz einzustufen ist, wählen Sie Elektro-Kfz. Die Berechnung für ein E-Bike, das nicht als Kfz einzustufen ist, bezieht sich auf Anschaffungsjahre ab 2019.

Für diese Fahrzeugart wird nur die abzuführende Umsatzsteuer berechnet, unentgeltliche Wertabgaben und nicht abziehbare Betriebsausgaben müssen nicht angesetzt werden. Die entsprechenden Seiten im Assistenten sind deshalb deaktiviert.

  •  

 

Für ein E-Bike ist es Voraussetzung, dass die Option ‚Vorsteuerabzugsberechtigt‘ auf Seite 1 (Stammdaten) aktiviert ist.

 

  • Listenpreis

Tragen Sie den brutto Listenpreis ein.

  • Sonderaustattungen

Tragen Sie die kumulierten brutto Beträge der Sonderaustattungen hier ein.

Die Gesamtsumme wird automatisch auf volle 100 EUR abgerundet.