Allgemein
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Seit dem 01.07.2013 darf die Rechnungskorrektur nicht mehr Gutschrift heißen.
Es gibt Situationen, in denen Sie als Aussteller einer Rechnung ein Schriftstück erstellen, mit dem Sie Ihrem Kunden mitteilen, dass sich der ursprüngliche Rechnungsbetrag reduziert. Der Kunde zahlt dann nur den reduzierten Betrag. Dieses Schriftstück, mit dem die Preisreduzierung vorgenommen wird, nennt man jetzt Rechnungskorrektur.
Achten Sie darauf Ihre Vorlagentitel entsprechend zu ändern: