Export der Anlagegüter
Die Anlagegüter werden mit diesen Feldern exportiert:
Inventarnummer, Inventarnummer SPO, Bezeichnung, Standort, Kostenstelle, Zusatzangaben, Anschaffungsdatum, AfA-Beginn, Anschaffungskosten, Bemessungsgrundlage, Buchwert, Nutzungsdauer, Anlagekonto, AfA-Art, AfA-Prozent, § 5 Abs. 1 EStG, Rechnungskreis und Sonder-AfA kumuliert.
Die Anlagegüter werden immer mit den Anschaffungskosten und dem Buchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres exportiert. Dasselbe gilt für Wirtschaftsgüter mit Sonder-AfA. Hier wird der kumulierte Wert der Sonder-AfA zum Jahresende berechnet.
Bewegungsdaten eines Buchungsjahres wie nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten, AHK-Minderungen, Teilabgänge, außerordentliche AfA werden nicht exportiert.
Somit bietet es sich an, die Daten zum Ende eines Buchungsjahres zu exportieren, wenn Sie alle Bewegungen erfasst haben. Führen Sie den Export zum Ende des Wirtschaftsjahrs durch, können Sie die Daten in einem anderen Mandanten der Anlagenverwaltung zu Beginn des Folgejahres importieren.
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