Allgemein
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Einzugsermächtigung / Lastschriftverfahren
Die Einzugsermächtigung ist das für Privatkunden übliche Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger erteilt. Ist der Kunde mit der Abbuchung nicht einverstanden, kann er die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widerrufen. Der eingezogene Betrag wird dann auf sein Konto zurück gebucht. Auch bei Buchungsfehlern oder mangelnder Deckung auf dem Kundenkonto kann es zu einer Rückbuchung der bereits auf einem Konto gutgeschriebenen Summe kommen. Als einziehendes Unternehmen haben Sie bei einer Einzugsermächtigung keine absolute Zahlungsgarantie.