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Assistent zur Ergänzung selbst angelegter Lohnarten

Assistent zur Ergänzung selbst angelegter Lohnarten

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erfordert eine genaue Angabe des Sachverhalts, der pauschaliert wird. Ohne diese Angabe können Sie keine Daten für euBP bereitstellen.

 

Bislang konnten Sie in der Lohnartenverwaltung nur den Prozentsatz für die Pauschalierung wählen (z. B. 20 % oder 25 %). Bevor Sie Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) bereitstellen, müssen Sie für Ihre selbst angelegten Lohnarten den Pauschalierungsgrund angeben. Wählen Sie den zutreffenden Eintrag aus der Liste aus. Zur Auswahl stehen die zum Pauschalierungssatz der Lohnart möglichen Sachverhalte. Die Wahl des Pauschalierungsgrundes verändert nicht die Berechnung der pauschalen Lohnsteuer aus der Lohnart.

 

Speichern Sie Ihre Auswahl über Fertigstellen. Ihre Auswahl wird in der Lohnart gespeichert und ist dann dauerhaft im Programm hinterlegt. Die Schaltfläche Fertigstellen ist erst verfügbar, wenn Sie für alle aufgeführten Lohnarten den Pauschalierungsgrund gewählt haben.