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Allgemein

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Alle vier Jahre meldet sich die Betriebsprüfung der Rentenversicherung zur Überprüfung der Sozialversicherungsbeiträge bei Arbeitgebern an.

Die Teilnahme an der elektronischen Übermittlung der Entgeltdaten war bislang freiwillig. Ab dem 01.01.2023 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) verpflichtend.

 

Die Bereitstellung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung erfolgt mit Hilfe eines Assistenten. Der Versand wird anschließend über den meldecenter Sozialversicherung Sendeassistenten durchgeführt.

 

Geprüft werden in der Regel volle Kalenderjahre.

Wenn der Prüfzeitraum das aktuelle Abrechnungsjahr mit einbezieht, sollten Sie den euBP-Assistenten erst nach Abschluss der aktuellen Abrechnung aufrufen.

Der Datenübermittlungszeitraum wird seit einer Neuregelung ab 01.07.2021 automatisch erweitert. Zu den ausgewählten Prüfungsjahren wird das jeweilige Vorjahr und das Folgejahr übermittelt. Weitere Informationen im Abschnitt Prüfungszeitraum.

 

Auswahl

Wurden noch keine euBP-Daten erstellt, ist auf der ersten Assistentenseite nur die Option Daten für die Betriebsprüfung zum Versand bereitstellen aktiviert.

 

Mit der Option gesendete Daten stornieren können Sie Daten, die bereits an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet wurden, stornieren und durch eine Folgemeldung korrigieren (siehe hierzu das Kapitel Bereits gesendete Daten korrigieren). Die Option ist nur aktiv, wenn für die aktive Firma bereits eine euBP-Meldung per Lexware meldecenter versendet wurde.