Protokolle und Fehlermeldungen
Tritt während der Übergabe der Buchungsliste ein Problem auf, erscheint vor der Ausgabe des Buchungsprotokolls das Fehlerprotokoll. Das Fehlerprotokoll benennt die Ursache des Problems und listet die nicht übertragenen Buchungssätze auf.
Die Fehlerprotokolle speichert die Anlagenverwaltung im Datenverzeichnis in den Firmenordner im Ordner AV
Protokolle.
Fehlermeldungen
Die Warnhinweise und die Fehlerprotokolle vermeiden Sie, wenn Sie die folgenden Punkte beachten:
Das Übertragen der Buchungsliste ist möglich, wenn die Anlagenverwaltung und Lexware buchhaltung proauf dem gleichen PC installiert sind.
Für das Übertragen der Buchungsliste benötigen Sie das allgemeinen Firmenrecht für den Mandanten und das Recht für den Datenaustausch.
Weiterhin muss Ihnen der Supervisor diese programmspezifischen Rechte zuweisen. In Anlagenverwaltung das Recht, im Mandanten Anlagegüter zu lesen. In Lexware buchhaltung pro das Recht in den Stapel zu buchen.
In der Anlagenverwaltung können Sie unter Extras
Optionen
Allgemein die Warnhinweise ein- und ausschalten. Dann ersehen Sie, ob sich eine neue Eingabe auf bereits übertragene Zeiträume auswirkt.
In den Anlagegruppen müssen die Anlage-Konten vorhanden sein. Fehlt ein Konto, erscheint eine Fehlermeldung in der Buchungsmaske.
Die verwendeten Konten müssen in dem Kontenplan von Lexware buchhaltung provorhanden sein. Neue Konten sollten Sie in Buchhaltung über Verwaltung
Kontenverwaltung erfassen und mit dem Kontenplansymbol in den Anlagegruppen übernehmen. Fehlt ein Konto im Kontenplan, erscheint ein Fehlerprotokoll mit den nicht übertragenen Buchungen.
In Lexware buchhaltung pro müssen Sie unter Extras
Optionen
Buchen das Rundungsdifferenzkonto eintragen.
Der Anwender kann die Buchungsliste übertragen, wenn er in Lexware buchhaltung pro keinen Buchungsstapel geöffnet hat.
Die Buchungsliste können Sie nicht in abgeschlossene Buchungsperioden oder Wirtschaftsjahre übertragen.
