Impressum

 

Abbuchungsauftrag widerrufen

Abbuchungsauftrag widerrufen

Der Abbuchungsauftrag wird der Zahlstelle (Bank) und nicht dem Zahlungsempfänger erteilt. Beim Abbuchungsverfahren kann der Zahlungspflichtige der Abbuchung daher nicht widersprechen. Voraussetzung: Der einziehenden Bank (Sparkasse) liegt eine eindeutige Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift als Abbuchungsauftrag vor.

Wenn man einen Abbuchungsauftrag erteilt hat, kann dieser widerrufen werden. Hierzu ist der Widerruf an die eigene Bank zu senden, die den Abbuchungsauftrag aufbewahrt. Bei eingehenden Abbuchungen im Abbuchungsauftragsverfahren wird von der Bank geprüft, ob ein entsprechender Abbuchungsauftrag vorliegt.