Datenübernahme aus dem AfA-Rechner - Sammelposten für GWG im Abschreibungsrechner
GWG: geringwertige Wirtschaftsgüter
Für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungsbetrag größer als 250 EUR und kleiner als 1000 EUR kann ab 2008 ein so genannter Sammelposten gebildet werden. Dieser Sammelposten wird gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.
Um einen Sammelposten im Abschreibungsrechner anzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Öffnen Sie ein Neues Anlagegut.
Auf der Seite Allgemein tragen Sie den Namen des Wirtschaftsgutes ein.
Im Feld Typ wählen Sie den Eintrag Sammelposten > 250€ bis 1000€ (ab 2018).
Die Nutzungsdauer wird automatisch auf 5 Jahre eingestellt. Es öffnet sich eine Tabelle, in der Sie die einzelnen Wirtschaftsgüter erfassen können.

Um mehr als 10 Anlagegüter in Ihrem Sammelposten einzugeben, setzen Sie den Cursor in die unterste Zeile der Tabelle und fügen Sie mit der Enter-Taste eine weitere Zeile hinzu.
Tragen Sie die Bezeichnung, das Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten und evtl. Nebenkosten für das einzelne Wirtschaftsgut ein. Die Anschaffungskosten und die Nebenkosten werden automatisch in den Sammelposten übernommen.
Die Felder Investitionsabzugsbetrag und Geplanter Restwert beziehen sich auf den gesamten Sammelposten.
Auf der Seite Abschreibungsart ist die lineare Abschreibung voreingestellt.
Wählen Sie, ob Sie die Abschreibungsbeträge auf volle Euro runden wollen.
Geben Sie auf der Seite Stammdaten das Anlagenkonto und das Abschreibungskonto ein.
Inventar-Nr., Kostenstelle und Abteilung werden in der Anlagekartei ausgewiesen.
Speichern Sie die Angaben zum Anlagegut durch Klick auf Fertigstellen.