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Pflicht zur Empfängerüberprüfung

Pflicht zur Empfängerüberprüfung

Ab dem 9. Oktober 2025 wird in Europa eine gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung eingeführt, um Überweisungen sicherer zu machen und Betrug sowie Fehlüberweisungen zu verhindern.

Dabei wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgeglichen. Abweichungen werden den Zahlenden angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung ausgeführt wird.

Rechnungssteller sollten korrekte Angaben zu Namen und IBAN auf ihren Rechnungen bereitstellen, um reibungslose Prüfungen zu ermöglichen. Banken unterstützen Firmenkunden dabei, Aliasbezeichnungen für den Zahlungsverkehr einzurichten.

 

Ablauf der Prüfung

Die Bank gleicht Name und IBAN beim Empfängerinstitut ab.

Es gibt vier mögliche Ergebnisse:

Übereinstimmung (Match): Der Name und die IBAN stimmen überein.

Nahe Übereinstimmung (Close Match): Es gibt leichte Abweichungen, z.B. durch Tippfehler oder ähnliche Schreibweisen.

Keine Übereinstimmung (No Match): Die Daten stimmen nicht überein, was auf einen möglichen Betrugsversuch hindeuten kann.

Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers konnte die Prüfung nicht durchführen.

 

Rahmenbedingungen

Gilt nur für Zahlungskonten (nicht für Sparkonten oder Kredite).

Anwendung bei Online-Banking sowie Schalter-Überweisungen.

Keine zusätzlichen Kosten für Kunden.

Daueraufträge sind ausgenommen; neue oder geänderte Aufträge unterliegen einer einmaligen Prüfung.

 

Verpflichtung und Ausnahmen

Alle Banken müssen die Empfängerüberprüfung bis zum Stichtag einführen. Unternehmen können diese Funktion bei Sammelüberweisungen – z.B. Gehaltszahlungen – deaktivieren, um Prozesse zu vereinfachen.

  • Überprüfung: Im Rahmen eines Zahlungsvorgangs übermittelt der Kunde den Namen des Empfängers sowie die IBAN an sein Kreditinstitut.

  • Vergleich: Das Kreditinstitut vergleicht diese Angaben im Rahmen der VOP-Prüfung mit den Informationen des Kontoinhabers, die bei der Empfängerbank registriert sind.

  • Rückmeldung: Der Zahler erhält eine Rückmeldung durch sein Kreditinstitut darüber, ob die Angaben übereinstimmen, nicht übereinstimmen oder nur teilweise übereinstimmen. Der Kunde kann sich in jedem Fall entscheiden, ob er die Zahlung fortsetzen möchte: