Impressum

 

Renditeberechnung für thesaurierte Anteile

Renditeberechnung für thesaurierte Anteile

Analog zu den sonstigen Einnahmen werden die thesaurierten Anteile ebenfalls in den Ertrag mit einberechnet und mit diesen Werten zur Renditeberechnung herangezogen.

Es ist möglich die thesaurierten Anteile nicht mit in den Einstandspreis aufzusummieren.

Sie haben die Möglichkeit in den Einstellungen auf die Renditeberechnung für thesaurierte Anteile Einfluss zu nehmen.

 

Diese Einstellung können Sie pro Wertpapier vornehmen.

 

 

Standardmäßig ist das Kontrollkästchen Einnahmen mit neuen Wertpapieranteilen im Einstandspreis aufsummieren und für die Berechnung der Rendite nutzen nicht angehakt.

In diesem Fall werden thesaurierte Anteile und sonstige Einnahmen mit neuen Anteilen nicht in den Einstandspreis mit eingerechnet, fließen also mit einer Bewertung zum Kaufzeitpunkt in die Renditeberechnung nicht ein.

Rechnerisch werden diese Anteile so behandelt, als ob nichts dafür bezahlt wurde.

Es gibt zwei Berechnungsansätze, die durch dieses Kontrollkästchen gesteuert werden können:

 

1. Standardeinstellung (Häkchen ist nicht gesetzt):

Die Anteile aus einer Thesaurierung sind ohne Bezahlung hinzugekommen.

Der Wert der Anteile und ggf. der Kursgewinn soll als Ertrag bei der Berechnung der Erträge in % und der Rendite in % berücksichtigt werden.

Dabei werden die thesaurierten Anteile nicht in den Einstandspreis eingerechnet.

 

2. Geänderte Einstellung (Häkchen ist gesetzt):

Die Anteile aus einer Thesaurierung sind ohne Bezahlung hinzugekommen.

Ihr Wert wird bei der Einnahme als Ertrag bewertet.

In diesem Falle wird nur der Anteil des Kursgewinns beim Verkauf als renditeerhöhend bewertet werden, nicht aber die Tatsache, dass für die Anteile nichts bezahlt wurde.

Der Einstandspreis bewertet die Anteile, als ob Sie bezahlt worden wären.

 

Durch das Setzen eines Häkchens können Sie die Berechnung des Einstandspreises für Anteile aus einer Thesaurierung und aus sonstigen Einnahmen steuern.