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Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 ist in Europa eine gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung eingeführt worden.

Bisher gleichen Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörendem Namen ab. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führt die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung ein.

Die Verification of Payee (VoP) dient primär dazu, den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen und Abweichungen anzuzeigen.

Abweichungen werden den Zahlenden angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung ausgeführt wird.

Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der bzw. die Überweisende erhält dann das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

 

Ablauf der Prüfung

Die Bank gleicht Name und IBAN beim Empfängerinstitut ab.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung kann für Sie als zahlende Person im Online-Banking drei unterschiedliche Auswirkungen haben:

Wird die Zahlung an eine falsche Empfängerin bzw. einen falschen Empfänger überwiesen und hat der Zahlungsdienstleister die Empfängerüberprüfung durchgeführt, haftet er nicht für den Schaden.

 

Übereinstimmung (Match):

Der Name und die IBAN stimmen überein.

Stimmen Ihre Angaben mit denen des Zahlungsempfängerkontos überein, können Sie die Zahlung autorisieren und die Überweisung wird ausgeführt.

 

Nahe Übereinstimmung (Close Match):

Es gibt leichte Abweichungen, z.B. durch Tippfehler oder ähnliche Schreibweisen.

Bei fast übereinstimmenden Daten wird Ihnen der Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers genannt. Sie können die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.

 

Keine Übereinstimmung (No Match):

Die Daten stimmen nicht überein, was auf einen möglichen Betrugsversuch hindeuten kann.

Bei abweichenden Angaben werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an die falsche Empfängerin bzw. den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.

 

Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“):

Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers konnte die Prüfung nicht durchführen.

Führt der Zahlungsdienstleister keine Empfängerüberprüfung durch und es kommt dadurch zu einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang, ist er verpflichtet, den entsprechenden Betrag zu erstatten.

 

Rahmenbedingungen

Gilt nur für Zahlungskonten (nicht für Sparkonten oder Kredite).

Anwendung bei Online-Banking sowie Schalter-Überweisungen.

Keine zusätzlichen Kosten für Kunden.

Daueraufträge sind ausgenommen; neue oder geänderte Aufträge unterliegen einer einmaligen Prüfung.

 

Verpflichtung und Ausnahmen

Alle Banken müssen die Empfängerüberprüfung bis zum Stichtag einführen.

Unternehmen können diese Funktion bei Sammelüberweisungen – z.B. Gehaltszahlungen – deaktivieren, um Prozesse zu vereinfachen.

 

Überprüfung: Im Rahmen eines Zahlungsvorgangs übermittelt der Kunde den Namen des Empfängers sowie die IBAN an sein Kreditinstitut.

 

Vergleich: Das Kreditinstitut vergleicht diese Angaben im Rahmen der VOP-Prüfung mit den Informationen des Kontoinhabers, die bei der Empfängerbank registriert sind.

 

Rückmeldung: Der Zahler erhält eine Rückmeldung durch sein Kreditinstitut darüber, ob die Angaben übereinstimmen, nicht übereinstimmen oder nur teilweise übereinstimmen. Der Kunde kann sich in jedem Fall entscheiden, ob er die Zahlung fortsetzen möchte:

 

 

Es bleibt dem Kunden überlassen, ob er die Überweisung trotzdem ausführen möchte.

Wenn sie nicht ausgeführt wurde, muss der Empfänger / Kontoinhaber für die gewünschte Bankverbindung angepasst werden.

Dann kann die Überweisung erneut versandt werden mit der richtigen Eintragung für den Begünstigten.